Die Fachbereichsarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit (im Umfang von beispielsweise 30 bis 35 Seiten). Sie ist vom betreffenden Schüler/von der Schülerin während des ersten Semesters der 8. Klasse - unter kontinuierlicher Betreuung und Kontrolle der zuständigen Lehrkraft - selbständig zu verfassen.
Die Festsetzung des Themas erfolgt im Einvernehmen zwischen Schüler/Schülerin und Lehrkraft und bedarf der Zustimmung des Landesschulrates. Das Thema kann zu einem oder zwei Unterrichtsgegenständen Bezug haben jedoch nur zu solchen Gegenständen, die in der letzten Schulstufe unterrichtet werden und für die mündliche Reifeprüfung als Prüfungsgebiet wählbar sind. Der Gegenstand (oder einer der Gegenstände), dem das Thema der Fachbereichsarbeit entstammt, ist für die mündliche Matura als Prüfungsgebiet zu wählen.